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Energie Aktuell
von admin | 24. März 2010
Neue Verordnung für Kleinfeuerungsanlagen
Nach dem der Deutsche Bundestag am 03.12.2009 die Novelle der 1. BImSchV endgültig beschlossen hat, erfolgte am 01. Februar 2010 die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Nach einer siebenwöchigen Übergangsfrist gelten die neuen Anforderungen ab dem 22. März 2010.
Mit der Verordnung soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht werden. Dieses Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht werden.
Die CO2-neutrale Energienutzung stellt einem wesentlichen Beitrag unserer nachhaltigen Klima- und Energiepolitik dar. Insofern verdient die verstärkte Nutzung von fester Biomasse eine grundsätzlich positive Bewertung. Der Einsatz von Holz in Anlagen im Anwendungsbereich der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV - kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Allerdings kann die Verfeuerung von Biomasse durch die Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe zu gesundheitsgefährdenten Emissionen wie Feinstaub und zu erheblichen Geruchsbelästigungen führen. Die derzeit geltenden Regelungen in der 1. BImSchV stellen den Stand der Technik aus dem Jahr 1988 dar. Um den weiteren Anstieg der Schadstoffbelastung entgegen zu wirken und die vorhandene hohe Belastung zu reduzieren, müssen die Emissionen aus den Feuerungsanlagen im Geltungsbereich der 1. BImSchV langfristig und nachhaltig gesenkt werden. Weitergehende Berichte…
- Presse-Information
- weitere Informationen
- Hintergrundpapier zur 1. BImSchV
- Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen

Topics: Energie und Heizen |