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Wohn-Riester
von admin | 27. November 2008
Statt Riester-Rente verwendet der Gesetzgeber nun das Wort Eigenheimrente. Umgangssprachlich hat sich wohl das Wort Wohn-Riester durchgesetzt. Auf jeden Fall wird es Riestern-Sparern gefallen, dass Sie das im Riester-Vertrag angesparte Kapital komplett rausnehmen können wenn sie es für den Bau oder Kauf einer Wohnimmobilie verwenden. Auch ist es möglich eine neue oder bestehende Hypothek mit den Riestergeldern zu tilgen.
Hier ein Beispiel Familie mit 2 Kindern. € 154 Grundzulage (4 % Sparqoute) und pro Kind je € 185 ergibt sich der doch sehr ansehnliche Betrag von € 860 pro Jahr. Mehr dazu
Alles über Wohn-Riester: http://www.haus-portal.com/pdf/Wer_hat_Anspruch_auf_Wohn.pdf
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