KFW Föderung

KFW Konditionen - Konditionen Februar 2009

KFW 40  - von 2,55 % (2,7%)  - 2,9 % (2.93 %)

KFW 60  - von 3,40 % (4,20%)  - 3.95 % (4,54%)

Gefördert werden:

 

• Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40

 

• Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Passivhäusern

 

• Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 60

 

• Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme- Kopplung, Nah-/Fernwärme bei Neubauten

 

Kreditbetrag:

 

• KfW-Energiesparhaus 40, Passivhaus, KfW-Energiesparhaus 60: maximal 50.000 EUR je Wohneinheit (ohne Grundstück)

 

• Heiztechnik: 100% der Investitionskosten bzw. maximal 50.000 EUR je Wohneinheit

 

Kreditlaufzeit:

 

• Bis zu 10 Jahre mit mindestens einem und maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren

 

• Bis zu 20 Jahre mit mindestens einem und maximal 3 tilgungsfreien Anlaufjahren

 

• Bis zu 30 Jahre mit mindestens einem und maximal 5 tilgungsfreien Anlaufjahren

 

Bereitstellungsprovision:

• keine

 

Tilgung:

 

• Während der tilgungsfreien Jahre: alleinige Zahlung der anfallenden Kreditzinsen

• Danach: gleich hohe vierteljährliche Annuitäten

• Vorzeitige Tilgung ohne Kosten jederzeit ganz oder teilweise möglich.

 

Auszahlung:

 

• KfW-Energiesparhaus 40 und Passivhaus: 100%

• KfW-Energiesparhaus 60 und Heizungstechnik: 96 %

• Abrufbar in Teilbeträgen oder vollständig bis 12 Monate nach Darlehenszusage

• KfW-Energiesparhaus 40 und Passivhaus: Abgerufene Mittel müssen spätestens

nach 3 Monaten eingesetzt worden sein