KFW Föderung
KFW Konditionen - Konditionen Februar 2009
KFW 40 - von 2,55 % (2,7%) - 2,9 % (2.93 %)
KFW 60 - von 3,40 % (4,20%) - 3.95 % (4,54%)
Gefördert werden:
• Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40
• Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Passivhäusern
• Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 60
• Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme- Kopplung, Nah-/Fernwärme bei Neubauten
Kreditbetrag:
• KfW-Energiesparhaus 40, Passivhaus, KfW-Energiesparhaus 60: maximal 50.000 EUR je Wohneinheit (ohne Grundstück)
• Heiztechnik: 100% der Investitionskosten bzw. maximal 50.000 EUR je Wohneinheit
Kreditlaufzeit:
• Bis zu 10 Jahre mit mindestens einem und maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
• Bis zu 20 Jahre mit mindestens einem und maximal 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
• Bis zu 30 Jahre mit mindestens einem und maximal 5 tilgungsfreien Anlaufjahren
Bereitstellungsprovision:
• keine
Tilgung:
• Während der tilgungsfreien Jahre: alleinige Zahlung der anfallenden Kreditzinsen
• Danach: gleich hohe vierteljährliche Annuitäten
• Vorzeitige Tilgung ohne Kosten jederzeit ganz oder teilweise möglich.
Auszahlung:
• KfW-Energiesparhaus 40 und Passivhaus: 100%
• KfW-Energiesparhaus 60 und Heizungstechnik: 96 %
• Abrufbar in Teilbeträgen oder vollständig bis 12 Monate nach Darlehenszusage
• KfW-Energiesparhaus 40 und Passivhaus: Abgerufene Mittel müssen spätestens
nach 3 Monaten eingesetzt worden sein