Kapitalanlage Immobilien
Der Wert steigt, die Steuern sinken
Wohneigentum ist die halbe Miete im Hinblick auf die Altersvorsorge. Zusätzliche
wirtschaftliche Vorteile entfalten sich dann, wenn der Eigentümer gleichzeitig Vermieter ist.
Neben dem Wertsteigerungspotenzial winken attraktive Abschreibungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten. Es lohnt sich also gerade aus steuerlichen Gründen, Immobilien
auch als attraktive Kapitalanlage zu betrachten. Dabei muss es nicht gleich ein Zinshaus
sein, um die Vorteile einer Immobilien-Investition optimal auszuschöpfen. Auch der Kauf von
Eigentumswohnungen eröffnet Gestaltungsspielräume.
Gut investieren in ein Doppelhaus
Ein Beispiel: Wer ein Doppelhaus baut, wobei die eine Hälfte selbst genutzt und die andere
vermietet werden soll, kann die Finanzierungskosten bei entsprechender Gestaltung
weitgehend oder sogar vollständig dem vermieteten Objekt zurechnen. Auf diese Weise sind
die Zinsen in voller Höhe abzugsfähig. Ein solches Investitionsmodell sollte jedoch gründlich
mit Steuerberater und Bank abgestimmt sein.
Steuerprivilegien bei späterer Vermögensübertragung
Nicht nur in der Start- und Investitionsphase bieten Immobilien viele Vorteile gegenüber
anderen Kapitalanlagen. Auch bei der späteren Vermögensübertragung genießen
Immobilienbesitzer steuerliche Privilegien. Wer alle Vorteile optimal ausschöpfen will, muss
einiges beachten. Das reicht von der Finanzierungsgestaltung bis zum Umgang mit den
Instandhaltungsaufwendungen. Im Übrigen sollte man genau Bescheid wissen, welche
Folgewirkungen drohen, wenn eine vermietete Immobilie innerhalb der so genannten
Spekulationsfrist veräußert wird.
Gebäudeabschreibungen
Die Nutzungsdauer eines Gebäudes liegt laut Gesetzgeber je nach Baujahr bei 40 bis 50
Jahren. Genau das ist die Zeitspanne, in der Immobilien abgeschrieben werden können. Für
die meisten Objekte (alle Gebäude ab Baujahr 1925) beträgt die Abschreibungsdauer 50
Jahre. Das heißt, dass pro Jahr 2 % des Kauf- oder Herstellungspreises (ohne
Grundstücksanteil) abgesetzt werden können. Bei Häusern bis zum Baujahr 1924 kann
etwas schneller (über 40 Jahre) abgeschrieben werden. Das sind 2,5 % p. a. vom Kaufpreis
abzüglich Grundstücksanteil.
Zinsen und Nebenkosten absetzen
Daneben können Vermieter nahezu alle Kosten, die im laufenden Betrieb zu Buche
schlagen, in voller Höhe im Jahr ihres Entstehens absetzen. Dazu zählen Darlehenszinsen
(gegebenenfalls auch ein Disagio) und die Betriebskosten zum Beispiel für Energie, Wasser,
Müllabfuhr, Versicherungen, Hausmeisterdienste etc., aber auch Maklerprovisionen und
andere Aufwendungen im Rahmen der Mietersuche. Wer im Zuge der Finanzierung eine
Zinsvorauszahlung (Disagio) vereinbart, sollte darauf achten, dass die „marktübliche“ Höhe
nicht überschritten wird. Bei einem Baudarlehen mit einer Zinsfestschreibung für mindestens
5 Jahre ist ein Disagio in Höhe von 5 % unproblematisch.
Spekulationsfrist
Wer eine nicht selbst genutzte Immobilie kauft und sie innerhalb von 10 Jahren wieder verkauft muss den Gewinn aus dieser Transaktion voll versteuern. Die generelle Steuerpflicht von Immobilienveräußerungen, die im letzten Jahr diskutiert wurde, scheint dagegen vorerst vom Tisch zu sein.
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